L 20 B 3/09 AY ER•Landessozialgericht NRW, 2010-03-31, L 20 B 3/09 AY ER
Landessozialgericht NRW, 2010-03-31, L 20 B 3/09 AY ER
L 20 B 3/09 AY ERSozialversicherungsgericht31.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 3/09 AY ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-31
Aktenzeichen: L 20 B 3/09 AY ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0331.L20B3.09AY.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 09.12.2008 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern ab Antragstellung (22.10.2008) Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz unter Anrechnung der erbrachten Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz zu erbringen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für beide Rechtszüge.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.