Landessozialgericht NRW, 2010-04-13, L 15 U 11/09

L 15 U 11/09Sozialversicherungsgericht13.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 15 U 11/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-13

Aktenzeichen: L 15 U 11/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0413.L15U11.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 02.12.2008 geändert. Der Bescheid vom 26.06.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.12.2007 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Unfall des Klägers vom 31.03.2006 ein Arbeitsunfall ist. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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