L 12 AL 73/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-04-14, L 12 AL 73/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-04-14, L 12 AL 73/10 B
L 12 AL 73/10 BSozialversicherungsgericht14.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 73/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: L 12 AL 73/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0414.L12AL73.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers vom 02.03.2010 wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 08.02.2010 abgeändert. Dem Kläger wird zur Durchführung des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X, E, beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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