L 20 SO 77/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-04-19, L 20 SO 77/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-04-19, L 20 SO 77/10 B ER
L 20 SO 77/10 B ERSozialversicherungsgericht19.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 77/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-19
Aktenzeichen: L 20 SO 77/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0419.L20SO77.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.02.2010 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 16.11.2009 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens unter Einschluss der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für beide Rechtszüge. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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