L 12 AL 13/09•Landessozialgericht NRW, 2010-04-28, L 12 AL 13/09
Landessozialgericht NRW, 2010-04-28, L 12 AL 13/09
L 12 AL 13/09Sozialversicherungsgericht28.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 13/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-28
Aktenzeichen: L 12 AL 13/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0428.L12AL13.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 06.03.2009 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 21.11.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.12.2007 sowie unter Änderung des Bescheides vom 26.02.2008 verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines Bemessungsentgelts unter Einbeziehung der Beträge der Lohnabrechnung vom 04.12.2006 ab 01.12.2007 zu bewilligen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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