L 8 R 30/09•Landessozialgericht NRW, 2010-04-28, L 8 R 30/09
Landessozialgericht NRW, 2010-04-28, L 8 R 30/09
L 8 R 30/09Sozialversicherungsgericht28.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 30/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-28
Aktenzeichen: L 8 R 30/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0428.L8R30.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.12.2008 wird geändert. Der Summenbescheid vom 17.5.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3.3.2006 wird hinsichtlich der Beitragsforderungen für die Jahre 1999 bis 2002 aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.964,38 Euro festgesetzt.
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