L 11 B 23/09 KA ER•Landessozialgericht NRW, 2010-05-03, L 11 B 23/09 KA ER
Landessozialgericht NRW, 2010-05-03, L 11 B 23/09 KA ER
L 11 B 23/09 KA ERSozialversicherungsgericht03.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 B 23/09 KA ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-03
Aktenzeichen: L 11 B 23/09 KA ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0503.L11B23.09KA.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.03.2009 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage (S 33 KA 49/09 SG Düsseldorf) gegen den Bescheid der Beklagten vom 17.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 27.01.2009 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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