L 12 B 107/09 SO ER•Landessozialgericht NRW, 2010-05-06, L 12 B 107/09 SO ER
Landessozialgericht NRW, 2010-05-06, L 12 B 107/09 SO ER
L 12 B 107/09 SO ERSozialversicherungsgericht06.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 107/09 SO ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-06
Aktenzeichen: L 12 B 107/09 SO ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0506.L12B107.09SO.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 06.07.2009 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage (S 2 SO 102/09) gegen den Änderungsbescheid der Antragsgegnerin vom 19.02.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.04.2009 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B aus F ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
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