Landessozialgericht NRW, 2010-05-06, L 9 SO 1/09

L 9 SO 1/09Sozialversicherungsgericht06.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 1/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-06

Aktenzeichen: L 9 SO 1/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0506.L9SO1.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.11.2008 geändert. Die Klage hinsichtlich des Zinsanspruchs wird abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt 9/10 der Kosten in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 34.335,41 Euro festgesetzt.

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