L 9 SO 1/09•Landessozialgericht NRW, 2010-05-06, L 9 SO 1/09
Landessozialgericht NRW, 2010-05-06, L 9 SO 1/09
L 9 SO 1/09Sozialversicherungsgericht06.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 1/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-06
Aktenzeichen: L 9 SO 1/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0506.L9SO1.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.11.2008 geändert. Die Klage hinsichtlich des Zinsanspruchs wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 9/10 der Kosten in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 34.335,41 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.