L 11 KA 9/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-05-12, L 11 KA 9/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-05-12, L 11 KA 9/10 B ER
L 11 KA 9/10 B ERSozialversicherungsgericht12.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 9/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-12
Aktenzeichen: L 11 KA 9/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0512.L11KA9.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 03.12.2009 abgeändert. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Antragsgegners vom 24.06.2009 wird mit der Maßgabe angeordnet, dass der Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren S 5 KA 3/09, S 5 KA 4/09 und S 5 KA 11/07 (jeweils SG Detmold) als Facharzt für Diagnostische Radiologie, Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin, für den Vertragsarztsitz C, G-straße 0, zugelassen wird. Der Antragsgegner sowie die Beigeladenen zu 8) und 9) tragen die Kosten des Verfahrens zu je einem Drittel als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auf 72.441,60 EUR festgesetzt.
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