Landessozialgericht NRW, 2010-05-12, L 7 AS 325/10 B

L 7 AS 325/10 BSozialversicherungsgericht12.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 325/10 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-12

Aktenzeichen: L 7 AS 325/10 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0512.L7AS325.10B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.01.2010 geändert. Den Klägern wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwältin H aus H für die Zeit ab Antragstellung gewährt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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