L 7 AS 533/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-05-17, L 7 AS 533/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-05-17, L 7 AS 533/10 B
L 7 AS 533/10 BSozialversicherungsgericht17.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 533/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-17
Aktenzeichen: L 7 AS 533/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0517.L7AS533.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 24.03.2010 geändert. Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus N beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung von Rechtsanwalt L wird abgelehnt.
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