Landessozialgericht NRW, 2010-05-17, L 7 AS 533/10 B

L 7 AS 533/10 BSozialversicherungsgericht17.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 533/10 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-17

Aktenzeichen: L 7 AS 533/10 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0517.L7AS533.10B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 24.03.2010 geändert. Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus N beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung von Rechtsanwalt L wird abgelehnt.

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