Landessozialgericht NRW, 2010-05-20, L 5 KR 153/09

L 5 KR 153/09Sozialversicherungsgericht20.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 153/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-20

Aktenzeichen: L 5 KR 153/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0520.L5KR153.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.08.2009 wird zurückgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu 1/3. Die Revision wird zugelassen.

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