Landessozialgericht NRW, 2010-05-21, L 8 R 213/10 B ER

L 8 R 213/10 B ERSozialversicherungsgericht21.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 213/10 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-21

Aktenzeichen: L 8 R 213/10 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0521.L8R213.10B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.1.2010 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.991,25 EUR festgesetzt.

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