Landessozialgericht NRW, 2010-05-25, L 19 AS 504/10 B ER

L 19 AS 504/10 B ERSozialversicherungsgericht25.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 504/10 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-25

Aktenzeichen: L 19 AS 504/10 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0525.L19AS504.10B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.03.2010 geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird insgesamt abgelehnt. Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L bewilligt.

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