L 10 B 41/09 P•Landessozialgericht NRW, 2010-05-26, L 10 B 41/09 P
Landessozialgericht NRW, 2010-05-26, L 10 B 41/09 P
L 10 B 41/09 PSozialversicherungsgericht26.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 B 41/09 P — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-26
Aktenzeichen: L 10 B 41/09 P
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0526.L10B41.09P.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 27.10.2008 geändert. Der Streitwert wird auf 25.000,- Euro festgesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten (§ 68 Abs 3 GKG).
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