Landessozialgericht NRW, 2010-05-27, L 21 KR 65/09 SFB

L 21 KR 65/09 SFBSozialversicherungsgericht27.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 KR 65/09 SFB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-27

Aktenzeichen: L 21 KR 65/09 SFB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0527.L21KR65.09SFB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 07.10.2009 geändert. Die Gebühr wird auf 4.800,- Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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