Landessozialgericht NRW, 2010-05-31, L 7 B 1/09 BK

L 7 B 1/09 BKSozialversicherungsgericht31.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 1/09 BK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-31

Aktenzeichen: L 7 B 1/09 BK

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0531.L7B1.09BK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 19.12.2008 geändert. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus N für die Zeit ab Antragstellung gewährt. Kosten sind nicht zu erstatten.

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