L 11 KA 37/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-06-07, L 11 KA 37/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-06-07, L 11 KA 37/10 B
L 11 KA 37/10 BSozialversicherungsgericht07.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 37/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-07
Aktenzeichen: L 11 KA 37/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0607.L11KA37.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.01.2010 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Beschwerdeverfahren. Die Beschwerde an das Bundessozialgericht wird nicht zugelassen.
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