Landessozialgericht NRW, 2010-06-07, L 11 KA 37/10 B

L 11 KA 37/10 BSozialversicherungsgericht07.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 37/10 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-07

Aktenzeichen: L 11 KA 37/10 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0607.L11KA37.10B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.01.2010 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Beschwerdeverfahren. Die Beschwerde an das Bundessozialgericht wird nicht zugelassen.

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