L 7 AS 506/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-06-07, L 7 AS 506/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-06-07, L 7 AS 506/10 B
L 7 AS 506/10 BSozialversicherungsgericht07.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 506/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-07
Aktenzeichen: L 7 AS 506/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0607.L7AS506.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010 geändert. Den Klägern wird für die Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus X bewilligt. Kosten sind nicht zu erstatten.
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