L 16 KR 271/09•Landessozialgericht NRW, 2010-06-10, L 16 KR 271/09
Landessozialgericht NRW, 2010-06-10, L 16 KR 271/09
L 16 KR 271/09Sozialversicherungsgericht10.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 271/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-10
Aktenzeichen: L 16 KR 271/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0610.L16KR271.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Bescheid der Beklagten vom 09.01.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.06.2009 insoweit aufgehoben, als die Beklagte zugleich über die Versicherung des Klägers in der gesetzlichen Pflegeversicherung entschieden hat. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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