L 1 AL 158/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-07-02, L 1 AL 158/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-07-02, L 1 AL 158/10 B ER
L 1 AL 158/10 B ERSozialversicherungsgericht02.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AL 158/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-02
Aktenzeichen: L 1 AL 158/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0702.L1AL158.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.05.2010 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Auflage im Bescheid vom 10.11.2009 um folgenden Satz zu ergänzen: "Diese Pflicht entfällt, wenn ein Leiharbeitnehmer eingesetzt wird, der keiner Arbeitsgenehmigung bedarf." Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat 1/5 der Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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