L 1 AS 11/07•Landessozialgericht NRW, 2010-07-13, L 1 AS 11/07
Landessozialgericht NRW, 2010-07-13, L 1 AS 11/07
L 1 AS 11/07Sozialversicherungsgericht13.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AS 11/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: L 1 AS 11/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0713.L1AS11.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.04.2007 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 08.08.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.03.2006 verurteilt, auch für die Zeit von September 2005 bis Januar 2006 Unterkunftskosten in Höhe von 242,50 EUR monatlich zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt 1/8 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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