Landessozialgericht NRW, 2010-07-14, L 1 AS 57/10 B

L 1 AS 57/10 BSozialversicherungsgericht14.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AS 57/10 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-14

Aktenzeichen: L 1 AS 57/10 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0714.L1AS57.10B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.12.2009 geändert. Die dem Prozessbevollmächtigten der Antragsteller aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 788,97 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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