Landessozialgericht NRW, 2010-07-22, L 7 AS 123/09

L 7 AS 123/09Sozialversicherungsgericht22.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 123/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-22

Aktenzeichen: L 7 AS 123/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0722.L7AS123.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 03.09.2009 insoweit aufgehoben, als der Klägerin Verschuldenskosten in Höhe von 150,00 Euro auferlegt worden sind. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für den Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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