Landessozialgericht NRW, 2010-07-22, L 7 AS 84/10 B

L 7 AS 84/10 BSozialversicherungsgericht22.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 84/10 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-22

Aktenzeichen: L 7 AS 84/10 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0722.L7AS84.10B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.12.2009 geändert, soweit der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist. Der Antragstellerin wird für die Durchführung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus M ab Antragstellung bewilligt. Kosten sind nicht zu erstatten.

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