L 20 SO 38/09 ZVWA•Landessozialgericht NRW, 2010-07-26, L 20 SO 38/09 ZVWA
Landessozialgericht NRW, 2010-07-26, L 20 SO 38/09 ZVWA
L 20 SO 38/09 ZVWASozialversicherungsgericht26.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 38/09 ZVWA — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-26
Aktenzeichen: L 20 SO 38/09 ZVWA
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0726.L20SO38.09ZVWA.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 01.02.2006 aufgehoben. Der Bescheid des Beklagten vom 25.10.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.02.2005 wird aufgehoben. Der Beigeladene zu 1 wird verurteilt, der Klägerin Eingliederungshilfe für ihre Betreuung in der Mutter-Kind-Einrichtung H in C im Zeitraum 18.08.2004 bis 12.05.2005 i.H.v. 36.361,54 EUR zu gewähren. Der Beigeladene zu 1 trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten nicht statt. Die Revision wird zugelassen.
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