L 11 KA 3/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-07-27, L 11 KA 3/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-07-27, L 11 KA 3/10 B ER
L 11 KA 3/10 B ERSozialversicherungsgericht27.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 3/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-27
Aktenzeichen: L 11 KA 3/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0727.L11KA3.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es unter Androhung eines in jedem Fall der Wiederholung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungsgeld bis zu sechs Monaten, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens L 11 KA 3/10 B ER zu unterlassen, die nachfolgend wiedergegebenen Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
- "Stattdessen drängen Hausärzte und auch die Allgemeine Ortskrankasse hier in Baden-Württemberg uns Kinder- und Jugendärzte in einen Vertrag, der keinerlei kindgerechte Leistungen beinhaltet" und/oder
- "Der Vergleich mit dem bayerischen PzV zeigt die mangelnde Berücksichtigung der kinder- und jugendmedizinischen Inhalte." und/oder
- "Diese (Allgemeinmediziner) können in der Regel keine kindgerechte Praxisausstattung vorweisen. Säuglingswaage, Wärmelampen, altersgerechte Manschetten oder pädiatrische Notfallkoffer - all diese Geräte sind Hausarztpraxen kaum vorhanden."
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