Landessozialgericht NRW, 2010-08-27, L 8 R 203/09

L 8 R 203/09Sozialversicherungsgericht27.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 203/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-27

Aktenzeichen: L 8 R 203/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0827.L8R203.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.10.2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen, trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.915,57 Euro festgesetzt.

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