Landessozialgericht NRW, 2010-09-03, L 13 SB 58/10

L 13 SB 58/10Sozialversicherungsgericht03.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 13 SB 58/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: L 13 SB 58/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0903.L13SB58.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.1.2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 20.7.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids von 25 8. 2009 verurteilt wird, dem Kläger 60 EUR zu erstatten. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.

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