Landessozialgericht NRW, 2010-09-08, L 11 KA 23/08

L 11 KA 23/08Sozialversicherungsgericht08.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 23/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-08

Aktenzeichen: L 11 KA 23/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0908.L11KA23.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.12.2007 abgeändert und die Beklagte verurteilt, unter Aufhebung des Honorarbescheides für das Quartal II/2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.04.2006 über sein vertragsärztliches Honorar für das Quartal II/2005 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.

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