L 11 KA 23/08•Landessozialgericht NRW, 2010-09-08, L 11 KA 23/08
Landessozialgericht NRW, 2010-09-08, L 11 KA 23/08
L 11 KA 23/08Sozialversicherungsgericht08.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 23/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-08
Aktenzeichen: L 11 KA 23/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0908.L11KA23.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.12.2007 abgeändert und die Beklagte verurteilt, unter Aufhebung des Honorarbescheides für das Quartal II/2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.04.2006 über sein vertragsärztliches Honorar für das Quartal II/2005 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.
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