L 16 KR 203/08•Landessozialgericht NRW, 2010-09-09, L 16 KR 203/08
Landessozialgericht NRW, 2010-09-09, L 16 KR 203/08
L 16 KR 203/08Sozialversicherungsgericht09.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 203/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-09
Aktenzeichen: L 16 KR 203/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0909.L16KR203.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.10.2008 aufgehoben. Unter Aufhebung des Bescheides vom 07.12.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.01.2007 wird festgestellt, dass die Beigeladene zu 1) in der Zeit von September 2006 bis November 2009 in ihrer Tätigkeit im Rahmen des Betreuten Wohnens nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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