L 19 AS 1197/10 NZB•Landessozialgericht NRW, 2010-09-22, L 19 AS 1197/10 NZB
Landessozialgericht NRW, 2010-09-22, L 19 AS 1197/10 NZB
L 19 AS 1197/10 NZBSozialversicherungsgericht22.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1197/10 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-22
Aktenzeichen: L 19 AS 1197/10 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0922.L19AS1197.10NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.05.2010 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Prozesskostenhilfe wird für das Beschwerdeverfahren abgelehnt.
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