L 20 AY 79/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-09-27, L 20 AY 79/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-09-27, L 20 AY 79/10 B ER
L 20 AY 79/10 B ERSozialversicherungsgericht27.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AY 79/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-27
Aktenzeichen: L 20 AY 79/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0927.L20AY79.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 06.08.2010 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin Eva Steffen aus aus Köln wird abgelehnt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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