Landessozialgericht NRW, 2010-09-29, L 8 R 128/09

L 8 R 128/09Sozialversicherungsgericht29.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 128/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: L 8 R 128/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0929.L8R128.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 20.08.2009 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.585,42 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.