Landessozialgericht NRW, 2010-10-25, L 19 AS 1513/10 B

L 19 AS 1513/10 BSozialversicherungsgericht25.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1513/10 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-25

Aktenzeichen: L 19 AS 1513/10 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1025.L19AS1513.10B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.06.2010 geändert. Als Vergütung des Beschwerdegegners gegenüber der Staatskasse wird ein Betrag von 969,85 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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