L 8 R 181/09•Landessozialgericht NRW, 2010-10-27, L 8 R 181/09
Landessozialgericht NRW, 2010-10-27, L 8 R 181/09
L 8 R 181/09Sozialversicherungsgericht27.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 181/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-27
Aktenzeichen: L 8 R 181/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1027.L8R181.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.09.2009 geändert und der Bescheid der Beklagten vom 16.09.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.02.2009 aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 23.986,86 Euro festgesetzt.
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