L 9 SO 309/10 B ER RG•Landessozialgericht NRW, 2010-10-28, L 9 SO 309/10 B ER RG
Landessozialgericht NRW, 2010-10-28, L 9 SO 309/10 B ER RG
L 9 SO 309/10 B ER RGSozialversicherungsgericht28.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 309/10 B ER RG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-28
Aktenzeichen: L 9 SO 309/10 B ER RG
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1028.L9SO309.10B.ER.RG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 26.05.2010 wird zurückgewiesen. Die mit Schriftsatz der Antragstellerin vom 10.05.2010 gestellten Beweissicherungsanträge werden nochmals abgelehnt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Anhörungsrügeverfahren wird abgelehnt. Kosten werden nicht erstattet.
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