Landessozialgericht NRW, 2010-10-28, L 9 SO 309/10 B ER RG

L 9 SO 309/10 B ER RGSozialversicherungsgericht28.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 309/10 B ER RG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-28

Aktenzeichen: L 9 SO 309/10 B ER RG

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1028.L9SO309.10B.ER.RG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 26.05.2010 wird zurückgewiesen. Die mit Schriftsatz der Antragstellerin vom 10.05.2010 gestellten Beweissicherungsanträge werden nochmals abgelehnt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Anhörungsrügeverfahren wird abgelehnt. Kosten werden nicht erstattet.

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