L 11 KA 64/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-10-29, L 11 KA 64/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-10-29, L 11 KA 64/10 B ER
L 11 KA 64/10 B ERSozialversicherungsgericht29.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 64/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-29
Aktenzeichen: L 11 KA 64/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1029.L11KA64.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 08.04.2010 abgeändert. Die mit Beschluss des Antragsgegners vom 24.09.2008 angeordnete sofortige Vollziehung der Entscheidung wird aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet. Der Antragsgegner und der Beigeladene zu 6) tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner je zur Hälfte.
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