L 7 AS 1911/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-11-15, L 7 AS 1911/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-11-15, L 7 AS 1911/10 B ER
L 7 AS 1911/10 B ERSozialversicherungsgericht15.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1911/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-15
Aktenzeichen: L 7 AS 1911/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1115.L7AS1911.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 27.10.2010 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, vorläufig 759,22 EUR für die Beschaffung von Heizöl zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren.
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