Landessozialgericht NRW, 2010-11-23, L 12 AS 1774/10 B ER

L 12 AS 1774/10 B ERSozialversicherungsgericht23.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1774/10 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-23

Aktenzeichen: L 12 AS 1774/10 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1123.L12AS1774.10B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.09.2010 hinsichtlich der Ablehnung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und der Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch in den Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die Anträge der Antragstellerin, ihr für die Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, werden abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.