Landessozialgericht NRW, 2010-11-23, L 1 AS 426/10

L 1 AS 426/10Sozialversicherungsgericht23.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AS 426/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-23

Aktenzeichen: L 1 AS 426/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1123.L1AS426.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 05.03.2010 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09.10.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.11.2007 verurteilt, an die Kläger 2.973,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen zu zahlen.

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