L 1 AS 426/10•Landessozialgericht NRW, 2010-11-23, L 1 AS 426/10
Landessozialgericht NRW, 2010-11-23, L 1 AS 426/10
L 1 AS 426/10Sozialversicherungsgericht23.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AS 426/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-23
Aktenzeichen: L 1 AS 426/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1123.L1AS426.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 05.03.2010 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09.10.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.11.2007 verurteilt, an die Kläger 2.973,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen zu zahlen.
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