Landessozialgericht NRW, 2010-11-24, L 7 AS 948/10 B

L 7 AS 948/10 BSozialversicherungsgericht24.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 948/10 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-24

Aktenzeichen: L 7 AS 948/10 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1124.L7AS948.10B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.05.2010 abgeändert. Dem Antragsteller wird zur Durchführung des erstinstanzlichen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Q aus H beigeordnet. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus H wird abgelehnt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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