Landessozialgericht NRW, 2010-11-24, L 8 R 59/10

L 8 R 59/10Sozialversicherungsgericht24.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 59/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-24

Aktenzeichen: L 8 R 59/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1124.L8R59.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 9.12.2009 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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