Landessozialgericht NRW, 2010-11-30, L 6 AS 33/09

L 6 AS 33/09Sozialversicherungsgericht30.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 33/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-30

Aktenzeichen: L 6 AS 33/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1130.L6AS33.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.07.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen.

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