L 7 AS 1939/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-11-30, L 7 AS 1939/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-11-30, L 7 AS 1939/10 B
L 7 AS 1939/10 BSozialversicherungsgericht30.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1939/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-30
Aktenzeichen: L 7 AS 1939/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1130.L7AS1939.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 04.10.2010 geändert. Die den Klägern im Beschluss vom 04.10.2010 bewilligte Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin K aus F erfolgt ohne die Einschränkung "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Sozialgerichts Gelsenkirchen niedergelassenen Rechtsanwalts". Kosten sind nicht zu erstatten.
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