L 7 AS 1257/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-12-01, L 7 AS 1257/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-12-01, L 7 AS 1257/10 B
L 7 AS 1257/10 BSozialversicherungsgericht01.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1257/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-01
Aktenzeichen: L 7 AS 1257/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1201.L7AS1257.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02.07.2010 geändert. Der Klägerin wird zur Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhife bewilligt und Rechtsanwältin T aus C beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
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