Landessozialgericht NRW, 2010-12-08, L 12 SO 535/10 B ER

L 12 SO 535/10 B ERSozialversicherungsgericht08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 535/10 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: L 12 SO 535/10 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1208.L12SO535.10B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.09.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin, ihr für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C, L zu bewilligen, wird abgelehnt.

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