Landessozialgericht NRW, 2010-12-08, L 8 R 191/10

L 8 R 191/10Sozialversicherungsgericht08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 191/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: L 8 R 191/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1208.L8R191.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 6.11.2008 geändert und die Klage hinsichtlich der die Beigeladene zu 1) betreffenden Beitragsforderung abgewiesen. Die Klägerin trägt ¾, die Beklagte ¼ der Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.376,35 Euro festgesetzt.

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