Landessozialgericht NRW, 2010-12-10, L 8 R 949/10 B ER

L 8 R 949/10 B ERSozialversicherungsgericht10.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 949/10 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-10

Aktenzeichen: L 8 R 949/10 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1210.L8R949.10B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 5.11.2010 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verurteilt, dem Antragsteller Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankung zu gewähren. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H, H, beigeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.

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